Rooming-in Leistungen in der privaten Krankenversicherung

veröffentlich: 14. September 2011 - Autor: Hans Jung

Wenn Kinder für eine oder mehrere Nächte im Krankenhaus bleiben müssen, ist dies schon schlimm genug. Nun kann man sich vorstellen, dass gerade bei kleinen Kinder – und auch den Eltern – der Wunsch besteht, dass zumindest ein Elternteil (auch über Nacht) bei dem Kind bleiben kann.

Doch wer übernimmt die dabei entstehenden Kosten?

Dafür gibt es die sogenannten Rooming-in Leistungen. Wie immer sind auch hier die Regelungen der privaten Krankenversicherer recht unterschiedlich.

In der Tarifreihe AGIL der R + V Krankenversicherung ist eine solche Leistung im Tarif AGIL classic nicht vorgesehen.

Anders verhält es sich bei den Tarifen AGIL comfort und AGIL premium der R + V.

In den Versicherungsbedingungen finden wir dazu folgende Regelung:

AGIL comfort und AGIL premium

3.5.4 Rooming-in

Bei stationärer Behandlung eines nach einem Tarif TN versicherten Kindes sind die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson bis zu vier Wochen je Kalenderjahr erstattungsfähig - zu 100 %, wenn die stationäre Behandlung vor Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes begonnen hat.

Der Deutscher Ring hat im Tarif Comfort + folgende Regelung:

g)

Bei Krankenhausaufenthalt eines versicherten Kindes sind auch die gesondert berechenbaren Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen erstattungsfähig, höchstens 26,– EUR täglich. Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Als weiteres Beispiel möchte ich noch die Regelung des Tarifs Purisma max der Mannheimer Krankenversicherung anführen:

4.3  Begleitperson bei Kindern 100%

Wird neben einem versicherten Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, werden auch die Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson ersetzt.

Wie Sie den obigen Beispielen entnehmen können differenzieren die Versicherer – die Rooming-in Leistungen überhaupt erbringen – nach dem Alter der Kinder und nach der Leistungsdauer.

Als weiteres Unterscheidungsmerkmal spricht die R + V nur von den Unterbringungskosten des Erwachsenen, die Mannheimer hingegen von Unterbringung und Verpflegung. Der Deutsche Ring leistet zwar für Unterbringung und Verpflegung, der Tagessatz von 26,- € dürfte wohl kaum ausreichend bemessen sein. In diesem Fall müssen die Eltern die verbleibenden Kosten selbst tragen. Sind diese Leistungen im Tarif des Kindes nicht vorgesehen, so müssen die Eltern die kompletten Kosten selbst übernehmen.

Roomimg-in ist nur eines von vielen Tarifkriterien in der privaten Krankenversicherung und wird nie alleine den Ausschlag für oder gegen einen Tarif geben.

Auf welche Kriterien bei der Auswahl der geeigneten Krankenversicherung zu achten ist erfahren Sie in den Auswahlkriterien und im Kriterienfragebogen.

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